Die Himmelfahrt Jesu Christi ereignete sich laut biblischem Zeugnis 40 Tage nach seiner Auferstehung, und seine Apostel wurden Augenzeugen. Das Geschehen verbindet sich eng mit der Verheißung der Wiederkunft Jesu Christi; es wurde den Aposteln gesagt: „Dieser Jesus, der von euch weg gen Himmel aufgenommen wurde, wird so wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen“ (Apostelgeschichte 1,11). Im Gedenken an dieses Geschehen feiern die Christen an diesem Tag Gottesdienst.
Falls Präsenz-Gottesdienste auf Grunde der Corona-Pandemie stattfinden dürfen, werden diese in den Kirchengemeinden des Bezirks Rosenheim um 09:30 Uhr gefeiert. Alle Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Es wird jedoch um vorherige telefonische Anmeldung bei den Gemeindevorstehern gebeten, damit das Infektionsschutzkonzept der Kirchengemeinden eingehalten werden kann.
Pfingsten - Bedeutung in der Neuapostolischen Kirche?
Pfingsten wird als des Fest des Heiligen Geistes begangen und steht als Kirchenfest gleichrangig neben Ostern und Weihnachten. Die neuapostolischen Christen feiern das Pfingstfest zum Gedächtnis an den Tag, an dem der Heilige Geist von Gott auf die Gläubigen ausgegossen wurde. Auch sprechen die Mitglieder der neuapostolischen Kirche - in der Erinnerung an das damalige Geschehen zu Jerusalem - von Pfingsten als dem "Geburtstag der Kirche Christi". Es ist ein Fest der Freude darüber, dass der Heilige Geist auch heute die Kirche Christi prägt.
Im Gedenken an dieses Geschehen feiern die Christen an diesem Tag Gottesdienst.
Um 10:00 Uhr feiert Stammapostel Schneider, das geistliche Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche, in Zürich den Gottesdienst. Per Livestream wird der Gottesdienst weltweit übertragen. Die Bildübertragung kann in folgenden Gemeinden miterlebt werden: Bad Reichenhall, Burgkirchen, Eggenfelden, Prien, Rosenheim, Töging, Traunstein und Waldkraiburg.
In den Gemeinden Bad Aibling und Trostberg findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt.
Am Sonntag, den 4. Juli 2021 findet um 09:30 Uhr ein Gottesdienst zum Gedenken der Verstorbenen in allen Gemeinden des Kirchenbezirks statt.
Dreimal jährlich — jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November — finden Gottesdienste für Tote statt. Im Hinblick darauf beten die neuapostolischen Christen auch dafür, dass unerlöst Verstorbene das Heil in Christus finden.
Gottes Erlösungswille umfasst alle Menschen. Jesus Christus ist Herr über die Lebenden und die Toten (Röm 14,9).
Bereits in der Gemeinde zu Korinth wurden Lebende für Tote getauft (1 Kor 15,29). Diese Praxis setzt sich fort in den Gottesdiensten zum Gedenken der Verstorbenen, die der Stammapostel (als geistliches Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche) und die Bezirksapostel (als Leiter der Gebietskirchen) durchführen: In ihnen empfangen zwei Amtsträger für die Verstorbenen die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung und das Heilige Abendmahl. Die Sakramente werden in der gleichen Weise vollzogen, wie dies ansonsten geschieht. In den übrigen Gemeinden wird nach der Feier des Heiligen Abendmahls in einem besonderen Gebet der Toten gedacht.
Die Gottesdienste zum Gedenken der Verstorbenen haben im neuapostolischen Kirchenjahr einen wichtigen Platz. Am Sonntag zuvor bereiten sich die Gemeinden im Gottesdienst darauf vor. Barmherzigkeit und Mitempfinden sollen zur Fürbitte für unerlöst Verstorbene anregen.
Bezirksapostel Michael Ehrich führt am Sonntag, dem 18. Juli 2021, einen Gottesdienst in Heidenheim durch, der in zahlreiche Gemeinden in Süddeutschland und in weitere Länder seines Arbeitsbereichs übertragen wird. Gottesdienstbeginn ist um 10:00 Uhr.
Im Kirchenbezirk Rosenheim kann die Bildübertragung in folgenden Kirchengemeinden miterlebt werden: Bad Reichenhall, Burgkirchen, Eggenfelden, Prien, Rosenheim, Traunstein und Waldkraiburg.
In den Gemeinden Bad Aibling, Töging und Trostberg findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt.
Am Sonntag, den 7. November 2021 führt Bezirksapostel Michael Ehrich um 10:00 Uhr ein Gottesdienst zum Gedenken der Verstorbenen in Mannheim-Moselstraße durch, der in zahlreiche Gemeinden in Süddeutschland und in weitere Länder seines Arbeitsbereichs übertragen wird. Im Kirchenbezirk Rosenheim kann die Bildübertragung in folgenden Kirchengemeinden miterlebt werden: Bad Reichenhall, Burgkirchen, Eggenfelden, Prien, Rosenheim, Traunstein und Waldkraiburg. In den Gemeinden Bad Aibling, Töging und Trostberg findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt.
Dreimal jährlich — jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November — finden Gottesdienste für Tote statt. Im Hinblick darauf beten die neuapostolischen Christen auch dafür, dass unerlöst Verstorbene das Heil in Christus finden.
Gottes Erlösungswille umfasst alle Menschen. Jesus Christus ist Herr über die Lebenden und die Toten (Röm 14,9).
Bereits in der Gemeinde zu Korinth wurden Lebende für Tote getauft (1 Kor 15,29). Diese Praxis setzt sich fort in den Gottesdiensten zum Gedenken der Verstorbenen, die der Stammapostel (als geistliches Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche) und die Bezirksapostel (als Leiter der Gebietskirchen) durchführen: In ihnen empfangen zwei Amtsträger für die Verstorbenen die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung und das Heilige Abendmahl. Die Sakramente werden in der gleichen Weise vollzogen, wie dies ansonsten geschieht. In den übrigen Gemeinden wird nach der Feier des Heiligen Abendmahls in einem besonderen Gebet der Toten gedacht.
Die Gottesdienste zum Gedenken der Verstorbenen haben im neuapostolischen Kirchenjahr einen wichtigen Platz. Am Sonntag zuvor bereiten sich die Gemeinden im Gottesdienst darauf vor. Barmherzigkeit und Mitempfinden sollen zur Fürbitte für unerlöst Verstorbene anregen.