Der Gemeindevorsteher, Gerd Wolferstetter, informiert, dass ab Sonntag, dem 7. Juni 2020 im Kirchenbezirk Rosenheim und somit auch in der Kirchengemeinde Trostberg wieder Präsenz-Gottesdienste stattfinden können. Diese Form des Gottesdienstes kann vorerst jedoch nur sonntags angeboten werden; d.h. bis auf weiteres finden keine Wochengottesdienst am Donnerstagabend statt.
Wie bereits auf der Homepage von NAK Süd zu lesen ist, hat die Leitung der Gebietskirche Süddeutschland ein Infektionsschutzkonzept erarbeitet, das Gottesdienste vor Ort wieder ermöglicht. Basis für das Infektionsschutzkonzept der Gebietskirche sind die Verordnungen der Landesregierungen zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 sowie die mit dem Stammapostel und den europäischen Bezirksaposteln besprochenen Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste.
In Ergänzung zum Infektionsschutzkonzept der Gebietskirche Süddeutschland zur Durchführung von Gottesdiensten und kirchlichen Unterrichten wurden umfangreiche Umsetzungshilfen für die Gemeindevorsteher erarbeitet. So liegt nun für jede einzelne Kirchengemeinde ein für die örtlichen und baulichen Rahmenbedingungen passendes Konzept vor.
Wie von Bezirksapostel Michael Ehrich, dem Leiter der Gebietskirche Süddeutschland, in seiner Ansprache nach dem Gottesdienst an Christi Himmelfahrt erläutert, werden die Präsenz-Gottesdienste schrittweise wieder aufgenommen, sodass die ersten Gottesdienste vor Ort ohne die Feier des Heiligen Abendmahls stattfinden werden. Sowohl die Amtsträger als auch die Gemeindemitglieder sollen Zeit haben, hinsichtlich der veränderten Abläufe Erfahrungen zu sammeln und Sicherheit zu gewinnen.
Ab 21. Juni 2020 sollen in den süddeutschen Gemeinden dann wieder Gottesdienste mit dem zentralen gottesdienstlichen Ereignis, der Feier des Heiligen Abendmahls, möglich sein.
Das Angebot der Videogottesdienste bleibt auch nach der Wiederaufnahme der Präsenz-Gottesdienste bestehen. „Solange ein regulärer Gottesdienstbetrieb auf Gemeindeebene nicht flächendeckend möglich sein wird, werden weiterhin Videogottesdienste angeboten“, erklärte der Bezirksapostel.
Niemand solle sich verpflichtet fühlen, die „Präsenzgottesdienste“ von Anfang an zu besuchen, vielmehr gelte es, verantwortungsvoll und vernünftig zu handeln. So sollten Amtsträger und Glaubensgeschwister, die zu Risikogruppen zählen, weiterhin das Angebot der sogenannten Video-Gottesdienste nutzen. Die zur Teilnahme an den Videogottesdiensten benötigten Informationen werden weiterhin hier zur Verfügung gestellt.