Am Sonntag, den 3. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr ein Gottesdienst zum Gedenken der Verstorbenen in allen Gemeinden des Kirchenbezirks statt.
Dreimal jährlich — jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November — finden Gottesdienste für Tote statt. Im Hinblick darauf beten die neuapostolischen Christen auch dafür, dass unerlöst Verstorbene das Heil in Christus finden.
Gottes Erlösungswille umfasst alle Menschen. Jesus Christus ist Herr über die Lebenden und die Toten (Röm 14,9).
Bereits in der Gemeinde zu Korinth wurden Lebende für Tote getauft (1 Kor 15,29). Diese Praxis setzt sich fort in den Gottesdiensten zum Gedenken der Verstorbenen, die der Stammapostel (als geistliches Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche) und die Bezirksapostel (als Leiter der Gebietskirchen) durchführen: In ihnen empfangen zwei Amtsträger für die Verstorbenen die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung und das Heilige Abendmahl. Die Sakramente werden in der gleichen Weise vollzogen, wie dies ansonsten geschieht. In den übrigen Gemeinden wird nach der Feier des Heiligen Abendmahls in einem besonderen Gebet der Toten gedacht.
Die Gottesdienste zum Gedenken der Verstorbenen haben im neuapostolischen Kirchenjahr einen wichtigen Platz. Am Sonntag zuvor bereiten sich die Gemeinden im Gottesdienst darauf vor. Barmherzigkeit und Mitempfinden sollen zur Fürbitte für unerlöst Verstorbene anregen.
Der diesjährige Süddeutsche Jugendtag wird eintägig am Sonntag, 10. Juli 2022, auf dem Gelände der Messe Stuttgart stattfinden.
Geplanter Programmablauf:
ab 8:30 Uhr – Einlass
10:45 Uhr – Einstimmung auf den Gottesdienst
11:00 Uhr – Festgottesdienst mit Bezirksapostel Ehrich
12:30 - 14:00 Uhr – Mittagspause mit Musikdarbietungen
ab 14:00 Uhr – Nachmittagsprogramm
ca. 16:00 Uhr – Abschluss und Verabschiedung
Weitere Informationen unter www.nak-sued-jugendtag.de
Am Sonntag, den 24. Juli 2022, findet um 11:00 Uhr in der Kirchengemeinde Prien ein Gottesdienst mit Konfirmation statt. Eine junge neuapostolische Christin darf in diesem Gottesdienst ihr Konfirmationsgelübde ablegen.